WIR PLANEN

LANDSCHAFT

UMWELT

FREIRAUM

PROFIL

Wir bieten Ihnen die Komplettlösung für alles aus den Bereichen der Landschafts-, Umwelt- und Freiraumplanung.

Unser Tätigkeitsbereich umfasst alle Planungsaufgaben und Leistungsphasen, sowie dazugehörende Beratungs-  und Dienstleitungen.
Unsere Produkte sind innovative, fachlich fundierte Konzepte und Lösungen. Die Projekte werden in umfassender Sichtweise erarbeitet und berücksichtigen funktionale, gestalterische, ökologische und ökonomische Anforderungen.

ÜBER UNS

Unserem Selbstverständnis entsprechend arbeiten wir partnerschaftlich und interdisziplinär zusammen mit:
Architekten, Stadtplanern, Verkehrsplanern, Ingenieuren, Sonderfachleuten, öffentlichen Institutionen, Behörden, Städten und Gemeinden, lokalen Akteuren und Anwohnern.

ANSATZ

Die Herangehensweise ist spezifisch, impliziert Kosten- und Nutzen-Verantwortung als auch Termintreue gegenüber dem Auftraggeber.

DETAILS

Umfassende Informationen erhalten Sie jederzeit auf Anfrage. Im Folgenden finden Sie detaillierte Leistungsbeschreibungen.

LANDSCHAFT

UMWELT

LANDSCHAFT

UMWELT

Umwelt- und Landschaftsplanung ist vorsorgeorientiert und verfolgt einen ganzheitlichen, flächendeckenden Ansatz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Naturraum und Kulturlandschaft.
Im Rahmen dieser ökologisch-gestalterischen Planungsdisziplin erfolgt die flächendeckende Ermittlung und Aufstellungen von Zielen und Maßnahmen des Naturschutzes und der Erholungsvorsorge. 

Wir bieten Ihnen ökologische Planungen und Gutachten von der Konzeption über die Bestandserfassung und Planung bis hin zum Monitoring der fertigen Maßnahme an. Dabei stehen wir nicht nur für die fachliche Beratung und Planung zur Verfügung, sondern auch für die Begleitung mit Behörden und die Abstimmung mit den verschiedenen Akteuren. Unser Ziel ist es, alle Schritte reibungslos und effizient zu gestalten, damit Ihre Projekte nachhaltig und erfolgreich umgesetzt werden können.

Umweltprüfung

Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Bauvorhaben müssen nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Union die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt schon im Vorfeld durch ein systematisches Prüfungsverfahren festgestellt, beschrieben und bewertet werden (Umweltverträglichkeitsprüfung).

FFH-Verträglichkeits-Prüfung

Als FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) wird die Prüfung der Auswirkungen von Plänen und Projekten auf Natura-2000-Gebiete, das Schutzgebietsnetz in der Europäischen Union, bezeichnet.
Wenn Pläne oder Projekte die Erhaltungsziele von Natura-2000-Gebieten erheblich beeinträchtigen könnten ist eine Prüfung der Verträglichkeit des Projektes oder Plans mit diesen Erhaltungszielen erforderlich.

LBP und E-/A-Bilanzierung

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in § 14 und 15 BNatSchG ist der Verursacher von Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaft dazu verpflichtet die entstehenden Beeinträchtigungen nach Möglichkeit zu vermeiden und zu minimieren oder durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.

Zur Überprüfung und Sicherstellung dieser Vorgaben wird eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung (E-/A-Bilanzierung) oder ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt  (LBP). Hierbei erfolgt zunächst eine Bestandskartierung im Gelände. Durch die Überlagerung mit dem geplanten Projekt werden die Eingriffe ermittelt und die erforderlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen oder Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen festgelegt.

Artenschutz & Monitoring

Die Artenschutzprüfung untersucht das Ausmaß der Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenarten durch eine konkrete Planungsmaßnahme, z. B. im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Hierbei werden insbesondere die besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten betrachtet. Anwendung findet die Artenschutzprüfung u. a. bei Bauvorhaben im Bereich des Verkehrswegebaus und bei Erschließung neuer Baugebiete.

Um die erfolgreiche Umsetzung der im artenschutzrechtlichen Gutachten festgelegten Maßnahmen sicher zu stellen und zur Überprüfung ob durch die durchgeführten Maßnahmen tatsächliche ein Erhalt und eine positive Entwicklung der örtlichen Population erfolgt, schließt sich das so genannte Monitoring an.

Landschaftspflegerischer Ausführungsplan

Bei größeren Bauvorhaben wird in der Regel die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Ausführungsplans notwendig. Hierbei werden die Vorgaben aus dem Artenschutz, den Umweltprüfungen sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung konkretisiert und als Ergebnis eine Ausführungsplanung mit Pflanzlisten, Renaturierungsmaßnahmen, Extensivierungsmaßnahmen usw. erstellt. Die Maßnahmen werden in einem Leistungsverzeichnis erfasst und an geeignete Firmen ausgeschrieben. Während der Bauarbeiten erfolgt hier auch die Kontrolle der Bauleistungen vor Ort sowie die Abrechnung und Abnahme der Bauleistungen

Ökologische Baubegleitung

Im Rahmen der Ökologischen Baubegleitung erfolgt die Überwachung und Sicherstellung festgelegten der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen während der Bauphase sowie der fachlich korrekte Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Spezialgebiete

Spezialgebiete im Zusammenhang mit den vielfältigen Aufgaben der Landschaftsplanung sind auch umfangreiche Spezialkenntnisse bei der Umsetzung der geforderten Ausgleichsmaßnahmen notwendig, wie z.B. Herstellung von Reptilienhabitaten.

FREIRAUM

Wir gestalten, planen und begleiten unsere Projekte für private und öffentliche Auftraggeber von der ersten Idee bis zur Fertigstellung.

Nach Abstimmung der Planung erfolgt die Umsetzung in Entwurfspläne mit durchkonstruierten Höhen und Flächen, Belägen, Mauern, Sonderkonstruktionen, Entwässerung und Beleuchtung.
Nach Abschluss, Freigabe der Entwurfsplanung erfolgt die Erstellung der Ausführungspläne, die Ausschreibung und Bauüberwachung der Bauleistungen auf der Baustelle.

PRIVATE BEREICHE

FREIANLAGEN

zum Geschosswohnungsbau, für Hotesls und Freizeiteinrichtungen 

PRIVATGÄRTEN

mit Sondereinrichtungen wie z.B. Schwimmteichen

SPORTANLAGEN

z.B. Golfplätze

TEICHE

Sickerflächen und Retentionsbecken

ÖFFENTLICHE BEREICHE

PLATZGESTALTUNG

vor Rathäusern, Schulen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen.

SANIERUNG

von Straßen innerorts-/ Gestaltung der angrenzenden Freiräume

GRÜNFLÄCHEN

für Parkanlagen und öffentliche Gärten

FREIANLAGEN

im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Kliniken usw.

FRIEDHÖFE

KONTAKT

DAS TEAM

Fragen zur Firma galaplan decker, spezifische Beratungs- und Angebotsanfragen können Sie direkt an die jeweiligen Teammitglieder eines Fachbereichs richten.

Unser Team besteht nach der Übergabe von Kunz Galaplan 2024 aus den eigenständigen Firmen galaplan decker und galaplan freiburg GmbH.

Wir zeichnen uns besonders durch die interdisziplinären Fähigkeiten aller Teammitglieder und Spezialisten der unterschiedlichsten Fachbereiche aus.

Logo galaplan decker

Inhaber
B. Eng. (FH) Landschaftsarchitektur
Manuel Decker

tel: +49 7671 99141 27
mob: +49 152 27779203
decker.manuel@galaplan-decker.de